ELGA Ombudsstelle
Aktuelle Hinweise
Um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, können Ärztinnen und Ärzte ab sofort Medikamente verschreiben, ohne dass Patientinnen und Patienten dafür eine Arztordination aufsuchen müssen.
Dieses neue Service kann bei Kassenärztinnen und Kassenärzten in Anspruch genommen werden, die mit der ELGA-Funktion „e-Medikation" arbeiten. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker sind entsprechend informiert. Dieses neue Service ist technisch bereits verfügbar. Abhängig von der jeweiligen Software in der Arztordination / Apotheke ist eine Nutzung der Rezeptverschreibung über e-Medikation bereits jetzt möglich. Das Service kann von Versicherten bei allen Kassenärztinnen und Kassenärzten in Anspruch genommen werden. Auf www.chipkarte.at finden Sie weitere Informationen dazu für Versicherte und Ärztinnen und Ärzte.