ELGA Ombudsstelle
AKTUELL
Abholung von gratis COVID-19 Selbsttests für Personen, die nicht an ELGA teilnehmen.
Mit dem nachstehenden Formular der Österreichischen Sozialversicherung können Sie eine Bestätigung für die Abholung von gratis COVID-19 Selbsttests in der Apotheke beantragen. Nach Erhalt und Bearbeitung des Antrags wird Ihnen die Bestätigung postalisch zugesandt.
Hinweis: Dieses Formular richtet sich ausschließlich an Personen, die nicht an ELGA teilnehmen.
- Das Formular finden Sie unter
www.sozialversicherung.at/covidtests
Hilfe beim Ausfüllen des Formulars
Falls Sie selbst keine Möglichkeit haben das Onlineformular auszufüllen, oder eine Unterstützung beim Ausfüllen jenes Formulars benötigen, können Sie die ELGA-Ombudsstelle Steiermark telefonisch unter 0316|877-3404 oder per E-Mail elga-ombudsstelle@stmk.gv.at kontaktieren.
Hinweis
Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage bitten wir Sie um etwas Geduld. Wir versuchen Ihre Anfrage ehestmöglich zu bearbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Trotz Lockdown steht die ELGA Ombudsstelle für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Möchten Sie persönlich vorsprechen, bitten wir Sie im Sekretariat einen Termin unter 0316|877-3404 oder per E-Mail elga-ombudsstelle@stmk.gv.at zu vereinbaren.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass dabei folgende Hygienemaßnahmen, welche im Amtsgebäude gelten, einzuhalten sind:
- FFP2-Maske - selbst mitgebracht
- Händedesinfektion bei Betreten der Dienststelle
- Einhalten eines Mindestabstandes von zwei Meter
- Grundsätzlich dürfen Parteien nur einzeln vorsprechen
Aktuelle Hinweise
Um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, können Ärztinnen und Ärzte ab sofort Medikamente verschreiben, ohne dass Patientinnen und Patienten dafür eine Arztordination aufsuchen müssen.
Dieses neue Service kann bei Kassenärztinnen und Kassenärzten in Anspruch genommen werden, die mit der ELGA-Funktion „e-Medikation" arbeiten. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker sind entsprechend informiert. Dieses neue Service ist technisch bereits verfügbar. Abhängig von der jeweiligen Software in der Arztordination / Apotheke ist eine Nutzung der Rezeptverschreibung über e-Medikation bereits jetzt möglich. Das Service kann von Versicherten bei allen Kassenärztinnen und Kassenärzten in Anspruch genommen werden. Auf www.chipkarte.at finden Sie weitere Informationen dazu für Versicherte und Ärztinnen und Ärzte.
Falls Sie sich von ELGA abgemeldet haben, können Sie sich - um dieses Service zu nutzen - wieder für ELGA anmelden.
Welche Gesundheitsdaten werden in ELGA verfügbar gemacht?
- e-Befunde (Entlassungsbriefe von Krankenanstalten sowie Labor- und Radiologiebefunde)
- e-Medikation (Informationen über die verschriebenen und abgegebenen Medikamente)
Anfragen, für die die Bekanntgabe und Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten oder anderen personenbezogenen Daten notwendig sind, müssen entweder persönlich oder über die vorgesehenen Formulare gestellt werden.