Zuständigkeiten

PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark

Die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark ist zuständig für Anliegen von

  • PatientInnen von Krankenanstalten
  • BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen
  • KlientInnen mobiler Dienste.

Die Inanspruchnahme der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft ist für Sie kostenfrei.

Wenn es sich um ein Anliegen bezüglich einer Einrichtung in einem anderen Bundesland handelt, bitten wir Sie, sich an die dortige Patientenvertretung zu wenden.

 Wir informieren und beraten

  • Beschwerden über Ihre Behandlung oder Betreuung in den steirischen Krankenanstalten
  • Beschwerden über die Behandlung oder Betreuung in Pflegeheimen, Pflegeplätzen und durch mobile Dienste
  • Information und Beratung über Ihre PatientInnen- und BewohnerInnenrechte
  • Wir unterstützen bei der Aufklärung von Mängeln und Missständen und geben Empfehlungen ab
  • Wir unterstützen und beraten Sie bei der Errichtung von Patientenverfügungen
  • Wir unterstützen und beraten Sie bei der Errichtung von Sterbeverfügungen
  • Beratung und Begleitung bei der Schlichtungsstelle
  • Beratung und Begleitung beim Patienten-Entschädigungsfonds
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