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Wenn etwas schief geht

PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark

Wenn Sie eine Beschwerde bei uns einbringen wollen, benötigen wir folgende Informationen:

  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wann ist es passiert ?
  • Wie hat es sich auf Sie ausgewirkt?
  • Wie stellen Sie sich eine Lösung vor?
  • Haben Sie bereits rechtliche Schritte eingeleitet?

Die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft kann Sie bei folgenden Möglichkeiten einer außergerichtlichen Beschwerdebearbeitung unterstützen:

 Entschädigung durch den Patientenentschädigungsfonds

Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Behandlung einen Schaden erlitten haben,

  • bei denen eine Haftung des Rechtsträgers nicht eindeutig gegeben ist, oder
  • bei denen eine Haftung des Rechtsträgers nicht gegeben ist, und es sich um eine seltene, schwerwiegende Komplikation handelt, die zu einer erheblichen Schädigung geführt hat,

könnten Sie unter Umständen eine Leistung aus dem Patienten-Entschädigungsfonds des Landes Steiermark erhalten. Die Behandlung muss in einer steirischen öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt erfolgt sein.

Genaueres entnehmen Sie dem  Informationsblatt der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft zum Patienten-Entschädigungsfonds des Landes Steiermark.

 Entschädigung durch die Schlichtungsstellen

Die Schlichtungsstellen sind den Gerichten vorgelagerte Serviceeinrichtungen, in denen Schadenersatzforderungen von PatientInnen bearbeitet werden. Diese sind bemüht nach den Grundsätzen des geltenden Schadenersatzrechtes eine außergerichtliche Einigung zwischen Ärztinnen/Ärzten, Krankenhaus und PatientInnen herbeizuführen. Die Prüfung von Schlichtungsanträgen erfolgt durch die unabhängige Schlichtungskommission. Die Entscheidung der Schlichtungskommission ist ein Vorschlag an die Betroffenen, die von diesen angenommen werden kann oder auch nicht. Durch die Schlichtungsstelle können langwierige und schwierige Gerichtsverfahren mit vollem Kostenrisiko  von beiden Seiten vermieden werden.

Zur Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist ein formloser, schriftlicher Antrag durch die/den PatientInnen erforderlich. In diesem Antrag soll der Sachverhalt kurz erläutert werden, insbesondere wann und wo die Behandlung stattgefunden hat. Die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
  
Genaueres entnehmen Sie dem  Informationsblatt der Steiermärkischen PatientInnen- und Pflegeombudsschaft zu den Schlichtungsstellen.

Weitere Möglichkeiten

Lösungsmöglichkeiten werden immer individuell, jedem Fall angepasst. Es kann daher sein, dass wir Sie bei Direktverhandlungen mit dem jeweiligen Träger der Gesundheitseinrichtung unterstützen.

Ein Anliegen kann auch eine Qualitätsbeschwerde sein. Die Bearbeitung einer solchen ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätsverbesserung in der steirischen Gesundheitsversorgung.

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Kontakt

  • PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
    Haus der Gesundheit
  • +43 (316) 877-3350
  • ppo@stmk.gv.at
  • Friedrichgasse 9
    8010 Graz
  • Parteienverkehr:
    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
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