e-Impfpass

Nach § 24e Abs. 1 Z 1 GTelG 2012 können sich Personen mit Anliegen im Zusammenhang mit dem e-Impfpass schriftlich an die ELGA-Ombudsstelle wenden. Die ELGA-Ombudsstelle druckt auf Wunsch den e-Impfpass sowie die Protokolldaten aus, erteilt jedoch keine inhaltlichen bzw. medizinischen Auskünfte über dargestellte Immunisierungsdaten im e-Impfpass.

Der e-Impfpass ist keine ELGA-Anwendung, er kann nicht deaktiviert oder gelöscht werden. Ihr e-Impfpass steht Ihnen daher auch dann zur Verfügung, wenn Sie ELGA widersprochen haben.

Was ist der elektronische e-Impfpass (e-Impfpass)?

In den nächsten Jahren soll der elektronische Impfpass (e-Impfpass) schrittweise den klassischen Papier-Impfpass ablösen. Der e-Impfpass wird nach seiner vollständigen Umsetzung zahlreiche Vorteile bringen - für Personen, die sich impfen lassen, für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für das öffentliche Gesundheitssystem und damit für die gesamte Bevölkerung. Genau wie beim klassischen Impfpass werden im e-Impfpass zukünftig alle Impfungen aufgezeichnet, die eine Person erhalten hat. Die Impfungen werden aber nicht mehr in einem Impfpass aus Papier dokumentiert, sondern sicher in einem elektronischen Impfregister abgespeichert. Der e-Impfpass ist eine eHealth-Anwendung. Als technische Basis dient die ELGA-Infrastruktur, also die umfangreiche technische Infrastruktur der elektronischen Gesundheitsakte. Man kann seine Impfungen dann über den sicheren ELGA- Zugang einsehen. Für Reisen in Gebiete, in denen der Nachweis von international vorgeschriebenen Impfungen, wie zum Beispiel gegen Gelbfieber auf Papierbasis geordert wird, wird es ergänzend weiterhin den internationalen Impfpass in Papierform geben.

Was sind die Vorteile des elektronischen Impfpasses für mich?

Der Papier-Impfpass wird oft verlegt oder verloren. Das kann mit dem e-Impfpass nicht passieren, da die Impfungen sicher in einem elektronischen Impfregister abgespeichert werden. Man hat dadurch jederzeit Überblick über seine Impfungen. Auch die impfenden Ärzte sehen sofort, welche Impfungen man bereits bekommen hat. Doppelimpfungen werden so vermieden. Der e-Impfpass wird im Vollausbau mit dem österreichischen Impfplan verknüpft. Dieser Impfplan gibt einen laufend aktualisierten Überblick über in Österreich verfügbare und von medizinischen Experten empfohlene Impfungen. Durch den e-Impfpass erhält man daher nicht nur einen Überblick über die Impfungen, die man schon bekommen hat, sondern auch für die jeweilige Person passende Impfempfehlungen. Man sieht auch jederzeit, wann die nächsten Impfungen fällig sind. Da die Impfungen für jeden im e- Impfpass immer vollständig dokumentiert sind, kann man bei einem Ausbruch einer ansteckenden Krankheit jederzeit nachweisen, welche Impfungen man bereits erhalten hat. 


Zertifikat e-Impfpass:

Wichtige Informationen zum Ausdruck des e-Impfpasses

Sie haben folgende Möglichkeiten Ihren e-Impfpass auszudrucken:

  • Selbst ausdrucken über das ELGA-Portal mittels Handysignatur.

Informationen zur Handysignatur finden Sie unter handy-signatur.at. Sollten Sie noch keine Handysignatur haben, finden Sie unter  www.a-trust.at/registrierungsstellen/Registrierungsstellen in ihrer Nähe (wie zB die Österreichischen Gesundheitskassen in den jeweiligen Bezirken).

  • e-Impfpass kostenlos in Apotheken und bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen ausdrucken lassen.

Sollten alle genannten Möglichkeiten für Sie nicht möglich sein, kann die ELGA-Ombudsstelle den Ausdruck übernehmen. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen in der ELGA-Ombudsstelle ist diesbezüglich mit der Bearbeitung Ihres Antrages von mehreren Wochen zu rechnen.

Für die Bearbeitung benötigen wir:

  • Antrag im Original mit einer Ausweiskopie (bspw. Führerschein oder Reisepass) per Post. 
  • Anträge, die per E-Mail übermittelt werden, können aufgrund gesetzlicher Regelungen, nur dann bearbeitet werden, wenn diese mit einer qualifizierten Handysignatur unterzeichnet wurden.

Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie mit Ihrer Handysignatur oder Bürgerkarte in Ihren e-Impfpass im ELGA-Portal (Login über  www.gesundheit.gv.at) unter dem Reiter „e-Impfpass" selbst Einsicht nehmen und ausdrucken können (unabhängig vom ELGA-Teilnehmerstatus und auch wenn Sie aus ELGA ausgetreten sind). Für weitere Fragen steht Ihnen das Gesundheitsportal  www.gesundheit.gv.at zur Verfügung.

Allgemeine Anfragen, Fragen bezüglich falscher oder nicht getätigter Impfeintragungen richten Sie bitte an e-impfpass@elga-serviceline.at

 

Zertifikate des Grünen Passes

Alle Zertifikate mit EU-konformem QR-Code (Test-, Genesungs- und Impfzertifikate) können derzeit von der ELGA Ombudsstelle Steiermark mangels Ressourcen nicht ausgedruckt werden. Wir bitten um Verständnis. Sie haben folgende Möglichkeiten Ihre Zertifikate auszudrucken:

  • Selbst ausdrucken über  www.gesundheit.gv.at. Auf der Startseite in der Menüleiste neben dem ELGA-LOGIN befindet sich der Button "Grüner Pass". Für die Anmeldung ist eine Handysignatur erforderlich. Informationen zur Handysignatur finden Sie unter handy-signatur.at. Sollten Sie noch keine Handysignatur haben, finden Sie unter  www.a-trust.at/registrierungsstellen/Registrierungsstellen in ihrer Nähe (wie z.B. die Österreichischen Gesundheitskassen in den jeweiligen Bezirken).

Verfügen Sie über keine Handysignatur, bestehen folgende Möglichkeiten für den kostenlosen Ausdruck der Zertifikate des Grünen Passes (z.B. Impfzertifikat, Genesungszertifikat, Testzertifikat):

  • in Gemeinden
  • in Bezirkshauptmannschaften
  • im Magistrat der Stadt Graz
  • in den Kundenservicestellen der österreichischen Gesundheitskasse.

Weiters besteht die Möglichkeit das Impfzertifikat bei Apotheken kostenlos ausdrucken zu lassen.

 Weitere Informationen zum Grünen Pass finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums =>:

Bei Fragen zum Grünen Pass können Sie sich an die Info Hotline der AGES unter der Telefonnummer 0800 555 621 wenden - sieben Tage in der Woche von 0 bis 24 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie unter:

 https://www.elga.gv.at

 

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