PatientInnenrechte

PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark

Die grundlegenden Patientenrechte sind in der  Patientencharta ausführlich beschrieben. Patientenrechte sind aber auch in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen als auch in vielen berufsrechtlichen Bestimmungen geregelt.

Auszug der PatientInnenrechte

  • Recht auf Verschwiegenheit
  • Recht auf rücksichtsvolle Behandlung
  • Recht auf Aufklärung und Information über Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken
  • Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung
  • Recht auf Sicherstellung der Einsichtsmöglichkeit in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie
  • Recht auf ausreichende Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten
  • Möglichkeiten einer seelsorgerischen Betreuung auf Wunsch
  • Recht auf Behandlung und Pflege
  • Recht auf Achtung der Würde und Integrität
  • Recht auf Selbstbestimmung und Information
  • Recht auf Dokumentation
  • Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden

Neue Broschüre: "Ihr Recht als Patient:in" 

Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen bzw. können Sie sich die Broschüre kostenlos bestellen. 

 https://www.pharmig.at/mediathek/publikationen/ihr-recht-als-patientin/

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