Broschüren
Ab 1.1.2021 kann der juristische Abschluss einer Patientenverfügung - UNABHÄNGIG von Ihrem Einkommen - in der PatientInnen-und Pflegeombudsschaft kostenfrei erfolgen.
Das Vorliegen einer sozialen Indikation (wie auf den Seiten 7, 27 und 34 angeführt) ist daher nicht mehr Voraussetzung einer kostenfreien Errichtung in der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft.
Die ärztliche Aufklärung ist weiterhin mit Kosten verbunden.
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall des Verlustes der Einsichts- und Urteilsfähigkeit und/oder der Äußerungsfähigkeit eine vertraute Person zum Stellvertreter in bestimmten Angelegenheiten (einschließlich Gesundheitsangelegenheiten) bestellen.
Der Vorsorgebevollmächtigte kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Vollmacht eingehalten wurden, ohne Genehmigung des Gerichtes für den Vollmachtgeber tätig werden.