Broschüren

Sie erhalten die Broschüren bei der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft.

 Broschüre ELGA-Ombudsstelle

 

  

Ratgeber Patientenverfügung - Leicht zu Lesen

 

 Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall des Verlustes der Einsichts- und Urteilsfähigkeit und/oder der Äußerungsfähigkeit eine vertraute Person zum Stellvertreter in bestimmten Angelegenheiten (einschließlich Gesundheitsangelegenheiten) bestellen.

Der Vorsorgebevollmächtigte kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für diese  Vollmacht eingehalten wurden, ohne Genehmigung des Gerichtes für den Vollmachtgeber tätig werden.
 

 

 

 Wenn etwas schief geht

Ist noch immer viel zu retten, nämlich mit dem richtigen Umgang mit möglichen Fehlern und Schäden. 

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