Pflegeombudsfrau rügt Testvorgabe und Besuchsregelung
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Nicht durchführbar
Pflegeombudsfrau rügt Testvorgabe und Besuchsregelung
Für Michaela Wlattnig sind die Vorgaben für den Pflegebereich in der neuen Covid-Verordnung "sachlich nicht begründbar und nicht durchdacht". Die schon getroffenen Maßnahmen würden reichen.
Von KLEINE ZEITUNG | Thomas Rossacher | 11.55 Uhr, 01. November 2020
Die steirische Pflegeombudsfrau Michaela Wlattnig sieht die neue Corona-Verordnung des Bundes in den Pflegeeinrichtungen praktisch nicht durchführbar. Vor allem der Vorgabe, dass das Personal wöchentlich getestet werden muss, begegnet sie mit großer Skepsis.
"Die Vorschreibung von verpflichtenden PCR- und Antigentests für Personal von Pflegeeinrichtungen stellt eine massive organisatorische und letztendlich auch kostenmäßige Erschwernis sowohl für Pflegepersonen als auch Betreiber dar. Diese Regelung ist sachlich nicht begründbar und nicht durchdacht", so Wlattnig zur Kleinen Zeitung.
In den letzten Wochen habe sich gezeigt, dass Cluster nicht vorwiegend in den Altenheimen aufgetreten sind. Daher seien die derzeit getroffenen und gelebten Schutz- und Hygienemaßnahmen wirksam und es bedürfe auch keiner weiteren Verschärfung. "Diese Regelung ist als unverhältnismäßig anzusehen, insbesondere auch angesichts der derzeit ohnehin schwierigen Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals", erklärt Wlattnig.
Was heißt adäquat?
Auch die neuen Besuchsregelungen findet die Pflegeombudsfrau verwirrend. Sie begrüßt zwar die Absicht, ein Besuchsmanagement einzuführen. Allerdings dürfe eine Regelung nicht über die Hintertür Besuche de facto unmöglich machen, wenn etwa Angehörige ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Auch fragt sich Wlattnig, was unter einer "adäquaten Atemschutzmaske" für Besucher konkret zu verstehen ist. Obliegt diese Entscheidung den Betreibern, führe das erst wieder zu unterschiedlichen Regelungen.
Mit der neuen Definition von Besuchen sei jedenfalls wieder eine massive Einschränkung sozialer Kontakte von Bewohnern von Pflegeeinrichtungen verbunden, was diese gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen benachteilige. "Es bleibt zu hoffen, dass die Dauer der Einschränkung tatsächlich gering gehalten wird. Nicht zu unterschätzen sind die Auswirkungen der Isolation auf die physischen und psychischen Gesundheit der Bewohner", sagt Wlattnig.