BESUCHSREGELN für PFLEGEHEIME
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Besuchsregelungen für die Pflegeheime (Stand 12.4.2021):
In steirischen Alten- und Pflegeheimen sind derzeit vier Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen pro BewohnerIn pro Woche erlaubt. Sonderregelungen können für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen getroffen werden.
Folgende Schutzmaßnahmen gelten bei Besuchen verpflichtend:
- Vorweis eines negativen Ergebnisses eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 (nicht älter als 48 Stunden) oder eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 (nicht älter als 72 Stunden)
- Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil
- Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen
Weiters bitte unter dem angeführten Link:
https://www.patientenvertretung.steiermark.at/cms/beitrag/12762172/155671489/