BESUCHSREGELN FÜR KRANKENANSTALTEN
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Besuchsregeln für Krankenanstalten
Mit 01.05.2023 wurde die im Rahmen der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorgeschriebene FFP2-Maskenpflicht aufgehoben.
In Ausnahmefällen kann das Tragen einer FFP2-Maske jedoch weiterhin erforderlich sein.
Link KAGes: https://www.kages.at/corona-info
Weitere Informationen finden Sie unter dem angeführten Link:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Corona.html