BESUCHSREGELN FÜR KRANKENANSTALTEN
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Folgende Schutzbestimmungen sind derzeit verpflichtend zu beachten:
- FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormten Standard, 2 Meter Abstand halten und Händedesinfektion.
WICHTIG: Bevor Sie einen ambulanten Besuch oder einen Besuch eines stationären Patienten in einer Krankenanstalt planen, erkundigen Sie sich zuerst auf der Homepage der jeweiligen Station in den Krankenanstalten nach den aktuell gültigen Besuchsregelungen bzw. kontaktieren Sie dann die jeweilige Station, um sich für einen Besuchstermin beim Patienten anzumelden.
Link KAGes: https://www.kages.at/corona-info
Weitere Informationen unter dem angeführten Link:
https://www.sozialministerium.at/Corona/aktuelle-massnahmen.html