BESUCHSREGELN FÜR KRANKENANSTALTEN
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Folgende Schutzbestimmungen sind derzeit verpflichtend zu beachten:
- 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) - PCR-Test 72h oder Antigentest einer befugten Stelle 24h)
- FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
Die Nachweispflicht gilt nicht für Begleitpersonen im Fall einer Entbindung, für Begleitung oder zum Besuch minderjähriger Patientinnen und Patienten und für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
WICHTIG: Bevor Sie einen ambulanten Besuch oder einen Besuch eines stationären Patienten in einer Krankenanstalt planen, erkundigen Sie sich zuerst auf der Homepage der jeweiligen Station in den Krankenanstalten nach den aktuell gültigen Besuchsregelungen bzw. kontaktieren Sie dann die jeweilige Station, um sich für einen Besuchstermin beim Patienten anzumelden. Link KAGes: https://www.kages.at/corona-info
Weitere Informationen unter dem angeführten Link: